Zugangsregelungen für das Hallenbad
von Sektion Schwimmen (Kommentare: 0)
Zugangsregelungen Hallenbad
Auf Basis der Vorgaben der Bundesregierung (Covid 19) gelten für den Besuch folgende Vorgaben:
- Personen ab 15 Jahren nur noch mit 2 G Nachweis (geimpft oder genesen)
- für Kinder von 12-14 Jahren gilt der "Ninja Pass" als Eintrittsvoraussetzung
- Kinder unter 12 Jahren können wie auch bisher ohne Nachweis das Hallenbad nutzen!
- Personen die einen 1. Stich erhalten haben und einen negativen PCR - Test vorweisen, dürfen bis 6. Dezember 2021 das Hallenbad betreten.
- Antikörpertests sind nicht mehr gültig und berechtigen nicht zum Eintritt
- Registrierungspflicht bei Aufenthalt von länger als 15 Minuten (wie in Gastronomie)
Allerdings gibt es dadurch:
- KEINE Personenbeschränkungen der Bad-/Saunagäste
- KEINE Maskenpflicht im Gebäude
- KEIN einzuhaltender Mindestabstand für Besucher
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